
So wird z.B. behauptet, dass Firmen technologische Exklusivrechte an bestimmten Anwendungen haben.
Hier können Sie die Informationen des bmukk nachlesen: Information vom 29.6.2009
Mit der edu-card können Sie u.a. die „Bargeldlose Schule“ verwirklichen.
Die
edu.card ist ein Schülerausweis mit Lichtbild, der
von der jeweiligen Direktion der Schule im Rahmen ihrer Hoheitsverwaltung
ausgestellt wird und ersetzt den derzeitigen Papier-Ausweis.
Manipulationen, wie bei den Ausweisen aus Papier, sind nicht oder nur mit
enormen Aufwand möglich.
Bei der Planung des Einsatzes der edu.card ist es sinnvoll festzulegen für welche Funktionen im ersten Schritt und mittelfristig (Akzeptanz Schüler/Eltern) die Karte in der Schule verwendet werden soll. Informationen über Zusatzthemen und –funktionen (Zutritt, Zahlungsverkehr, Kantine, Ladestationen, Fahrausweis etc.) können unter educard@bmukk.gv.at vom bm:ukk eingeholt werden.
Durch eine Bedarfsanalyse hinsichtlich sinnvoller, auf Schule und Umgebung abgestimmter Anwendungen ist eine optimale Nutzung des multifunktionalen Schülerausweises edu.card möglich.
Standardfunktionalität
Weitere Einsatzgebiete
Anbieten darf die edu.card jeder, der eine vom bm:ukk zertifizierte Lösung anbietet!
Die jährliche Verlängerung hinsichtlich der Gültigkeit, Klasse, evt. Fahrausweis auf derselben Karte optisch und am Chip muss von der Schule vorgenommen werden – evt. auch über Schülerselbstbedienung. Die Karten können nicht bzw. nur sehr kurz aus der Hand gegeben werden.
Erstinvestition:
Kartenerstausstattung, Kartenmanagement in der Schule (inkl. Hardware und Software), Administration, eventuell Module für bargeldlosen Zahlungsverkehr, etc.)
Laufender Aufwand und Kosten
Personalaufwand (abhängig von Schule und eingesetzter Lösung),
System (Hardware, Software), Verbrauchsmaterial (Drucker), Ersatzkarten,
Minimierung der laufenden Aufwände, z.B. durch Koppelung der Schulverwaltungs-
Software mit der Kartenverwaltung, Schülerselbstbedienung.
Ob die Karte kostenlos (Sponsoren wie z.B. Elternverein, Sparkasse etc.) oder gegen Gebühr (insbes. bei Neuausstellung nach Verlust) an die Schüler ausgegeben wird, steht der Schule frei.
Die Einführung der edu.cards erfolgt im Rahmen der Schulautonomie auf Grund eines Beschlusses des jeweiligen Schulgemeinschaftsausschuss.
Rahmenbedingungen Richtlinien edu-card Seite des bmukk